Unfallversicherung


Der gesetzliche Unfallschutz greift nur bei Arbeitsunfällen oder bei Unfällen auf dem direkten Weg zu und von der Arbeitsstätte. Die meiste Zeit des Tages ist man jedoch nicht abgesichert. Nur mit einer privaten Unfallversicherung sind Sie rundum geschützt.


Bei der Unfallversicherung sollte Sie auf eine angemessene Höhe der Versicherungssummen achten.

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Kapitalleistung, wenn Sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide werden. Bei der Kapitalleistung unterscheidet die Unfallversicherung zwischen Grundinvaliditätssumme (Versicherungssumme) und Vollinvaliditätssumme.

Die Vollinvaliditätssumme ist ein Vielfaches der Grundinvaliditätssumme, und dieses Vielfache nennt sich Progression:

Grundinvaliditätssumme x Progressionssatz = Vollinvaliditätssumme
(z.B. 80.000 Euro x 500% = 400.000 Euro)

Die Progression sorgt dafür, dass Sie bei hohen Invaliditätsgraden, also schweren und schwersten Behinderungen, eine besonders hohe Leistung ausgezahlt bekommen. Ein Progressionssatz von mindestens 500 Prozent ist empfehlenswert.


Bei der Unfallversicherung ist nach der Progression die Gliedertaxe das wichtigste Merkmal eines Tarifs. Die Gliedertaxe bestimmt, wieviel Geld Sie bei Funktionsverlust eines bestimmten Körperteils (z.B. Arm, Bein, Finger etc.) erhalten. Sie ist je nach Tarif sehr unterschiedlich und sollte genau auf den persönlichen Bedarf abgestimmt sein.

Tipp: Schließen Sie keine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ab. Diese Tarife, wo Sie am Ende der Laufzeit einen Teil Ihrer eingezahlten Beiträge zurückbekommen sind bei Versicherungsvertretern sehr beliebt. Was sich gut anhört, ist eine Mogelpackung. Hierbei sind die Beiträge um ein Vielfaches höher als die reiner Unfallversicherungen – und die Rendite am Ende oft sehr schlecht.