Auswahl der Krankenversicherung


Angehende Referendare und Lehrer aufgepasst!

 

Folgende Punkte sollten genau geprüft werden:

 

1.) Unterschied zwischen gesetzlicher Krankenkasse und privater Krankenversicherung (inkl. Beihilfe)

 

Gesetzliche Krankenkasse:

In der gesetzlichen Krankenkasse haben Sie rein gar

nichts mit der Bezahlung des Arztes zu tun. Das regelt die Krankenkasse direkt mit dem Arzt. Sie als versicherte Person bezahlen über Ihren Arbeitgeber

Ihre Beiträge.

 

 

Berechnung nach Einkommen:

Beispiel:

A 13 Stufe 5:  4.401,78€ Brutto-Einkommen x 15,7% Krankenkasse + 3,30% Pflege.

Monatlicher Beitrag: 836,34€ mtl.

Eventuelle Kinder wären beitragsneutral in der Familienversicherung

mitversichert.

Private Krankenversicherung/Beihilfe:

In der privaten Krankenversicherung stellt der Arzt Ihnen direkt eine Rechnung im Nachgang nach der Behandlung aus.

Diese Rechnung müssen Sie an den Arzt bezahlen.

Für die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung und Beihilfe reichen sie die Rechnung an die beiden Stellen ein.

-> Wichtig ist hierbei die Qualität der Krankenversicherung, dass auch alle Kosten oberhalb der Gebührenordnungssätze bezahlt werden.

 

Berechnung nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungen:

Beispiel:

Beihilfe 50% Niedersachsen, 30 Jahre, Mann/Frau, ohne Kinder, 100% gesund,

Beitrag in einem Premiumtarif: 280€ mtl.

 

Für Beamte macht eine private Krankenevrsicherung aus Beitrags- und Leistungssicht am meisten Sinn!

 

2.) Auswahl der Leistungen

 

Stellen Sie Ihre gewünschten Leistungen in der privaten Krankenversicherung ganz individuell zusammen.

Sie sollten hierbei jedoch auch an später denken, was Ihnen im Leistungsfall wichtig ist.

 

In der nachfolgenden Aufstellung finden sie eine vereinfachte Darstellung möglicher Leistungen.

 

3.) Beihilfe - Was ist das?

 

Als verbeamteter Lehrer bekommt man eine Kostenerstattung im Form der Beihilfe von dem Bundesland, in dem man verbeamtet ist.

In der Regel übernimmt die Beihilfe 50% (ab 2 Kinder 70%) und die restlichen 50% übernimmt die private Krankenversicherung.

Somit bekommen Sie als verbeamteter Lehrer Ihre Krankheitskosten aus zwei Töpfen bezahlt. Zum einen ist das die Beihilfe und zum anderen die private Krankenversicherung.

 

Beispiel:

Bei 500€ Arztkosten bekommen Sie jeweils 250€ von der Beihilfe und 250€ von der privaten Krankenversicherung erstattet.

Zu berücksichtigen ist, dass die Beihilfe in allen Bundesländern ein paar Leistungslücken hat. Die privaten Krankenversicherungen können diese Lücken mittels eines sogenannten Beihilfeergänzungstarifs schließen.

4.) Ablehnung aufgrund Vorerkrankungen vs. Beamtenöffnungsaktion!

 

Aufgrund ihrer Vorerkrankungen kommen Sie durch keine Gesundheitsprüfung bei den privaten Krankenversicherungen?

Ihnen bleibt nun die Möglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu gehen, oder die Beamtenöffnungsaktion zu nutzen.

Alle Beamten haben die Garantie, innerhalb von 6 Monaten nach ihrer Verbeamtung eine private Krankenversicherung mit einem maximalen Zuschlag i. H. v. 30% abzuschließen. Man nennt dies auch Kontrahierungszwang.

Ca. 70% der privaten Krankenversicherungen am Markt bieten solch einen Annahmezwang an. Nachteilig hierbei ist, dass die meisten Gesellschaften nur einen Basisschutz anbieten.

Entscheidung der richtigen Gesellschaft

 

Wir haben ihnen wichtige Informationen in der Übersicht gegeben.

Wir empfehlen Ihnen, sich von einem unabhängigen Experten für Krankenversicherung beraten zu lassen. Somit können Sie sich alle relevanten Gesellschaften unabhängig vom Markt aufzeigen lassen und dann ihre Entscheidung treffen.

 

-> Sprechen Sie uns gerne an, wir geben Ihnen Tipps von unabhängigen Experten in Deutschland.