Referendariat - Vertiefung in der Praxis


Referendariat

Unter dem Lehramtsrefendariat versteht man in Deutschland umgangssprachlich den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Es ist die ,,zweite Phase" der Ausbildung zum Lehrer, in der man sich im Beamtenverhältnis auf Widerruf befindet. Der Vorbereitungsdienst endet mit dem Ablegen des zweiten Staatsexamens.

 

Die Bewerbungen für Referendariate sind an die einzelnen Bundesländer zu richten.

Die Unterlagen der Bewerbung müssen dann Fristgerecht eingereicht werden. 


Finanzen

Ab Beginn des Referendariats (Beamtenverhältnis auf Widerruf) bekommen Referendare Beihilfeansprüche.

In der Krankenversicherung haben Sie ab diesem Zeitpunkt das Recht sich privat zu versichern, sofern die Gesellschaften Sie aufgrund des Gesundheitszustandes aufnehmen.

Der Gesundheitszustand spielt auch eine wichtige Rolle bei der Absicherung der Arbeitskraft im Falle von Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit.

Zum Start des Referendariates ist auch spätestens eine Privat Haftpflichtversicherung notwendig.

 

Im Vorbereitungsdienst bekommen Referendare eine Besoldung. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Höhe der Besoldung in den verschiedenen Bundesländern.


Versicherungen im Referendariat

Ein Überblick über die wichtigsten Absicherungen und staatlichen Förderungen:

 

Das Gespräch mit einem unabhängigen Berater über die Themen ist sinnvoll um nähere Informationen zu erhalten. Er kann Ihnen Informationen über die Auswahl der Gesellschaften, dem Umfang der Leistungen und dem Ablauf der Risikoprüfung geben. Er unterstützt Sie bei der Beantragung von Versicherungen und staatlichen Förderungen.