Privat Haftpflicht


Zur Standardabsicherung gehört eine private Haftpflichtversicherung. Jeder ist für alle Arten von Schäden, die er verursacht, in voller Höhe haftbar. Die Haftpflichtversicherung prüft die Rechtslage, begleicht gerechtfertigte Ansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ab dem Referendariat ist spätestens auch eine Diensthaftpflicht mit Schlüsselrisiko für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes notwendig. Denn für Schäden, die sie bei der Ausübung ihres Amtes verursachen, haften sie persönlich. Die sogenannte Diensthaftpflicht schützt Staatsdiener vor unbezahlbaren Schadensersatzforderungen.


Im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen ist die Diensthaftpflicht günstig.
Sie kann häufig in Kombination mit einer Privathaftpflicht abgeschlossen werden. Der entsprechende Tarif sollte vorher aber genau geprüft werden. Die vielen verschiedenen Tarife, die angeboten werden, unterscheiden sich nicht nur preislich, sondern auch ganz stark in der Leistung. Es sollten vor allem der Leistungsumfang und die abgedeckte Schadenssumme ausschlaggebend für die Entscheidung sein. Lassen Sie sich hierzu unabhängig beraten und fordern Sie sich ein Angebot an, dass Sie im Falle des Schadens die bestmögliche Absicherung haben.