Als Lehrer im engeren Sinne bezeichnet man Personen, die das Lehren und Unterrichten nach einer professionellen Ausbildung und entsprechenden Prüfungen berufsmäßig ausüben. Sie arbeiten
entweder in Privatschulen (z. B. als Waldorflehrer) oder im Staatsdienst (z. B. als Gymnasiallehrer). Man unterscheidet dabei zwischen Angestellten bzw. Beamten in einem Dienstverhältnis
stehenden Lehrern.
Nach dem ersten und zweiten Staatsexamen, kann man sich auf eine Lehrerstelle in den verschiedenen Bundesländern bewerben.
Als Lehrer hat man im finanziellen Bereich auf ein paar Besonderheiten zu achten.
Beamtete Lehrer erhalten im Gesundheitswesen Beihilfezuschüsse.
Bei der Altersvorsorge bekommen Beamte Pensionsansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten. Als angestellter Lehrer hat man Anspruch auf eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung.
Der Verdienst von angestellten und beamteten Lehrern unterscheiden sich.
Lehrer sollten bei der Absicherung und Vorsorge folgende Bereiche für sich beachten:
Im Altersvorsorgebereich bauen Angestellte Lehrer Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung auf. Verbeamtete Lehrer bekommen im Rentenalter Pensionen. Bei der Altersvorsorge sollte darauf geachtet werden, dass die Rentenlücke (Verdienst im Berufsleben zu Renten im Ruhestand) nicht zu groß ausfällt, dass der Lebensstandard aufrechterhalten bleiben kann.