Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit


Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit (BU/DU) kann heutzutage jeden treffen. Wer von Berufsunfähigkeit betroffen ist und nach 1961 geboren ist, bekommt bei Berufsunfähigkeit keine staatliche Leistung mehr.  Der Hauptgrund für Berufsunfähigkeit sind mittlerweile Nervenkrankheiten. Die Gefahr, wegen psychischer Überlastung nicht mehr in seinem Beruf arbeiten zu können, ist gerade im Lehrerberuf sehr hoch.

 

Definition Berufsunfähigkeit: Berufsunfähig im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind Personen deren Erwerbsfähigkeit infolge einer Krankheit oder Behinderung auf mindestens 50% eingeschränkt ist und diese voraussichtlich 6 Monate ununterbrochen andauern wird.

 

Definition Dienstunfähigkeit: Dienstunfähig ist der Beamte, der infolge einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er in den nächsten 6 Monaten wieder voll dienstfähig wird.

 

Die Definitionen für Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich somit und sind nicht deckungsgleich.

Diesbezüglich ist es wichtig eine Gesellschaft zu finden, die beide Klauseln in Ihren Tarifen anbietet, damit voller Versicherungsschutz besteht.

 

Die Gesellschaften dürfen Antragssteller aufgrund z.B.: Gesundheitskriterien (Vorerkrankungen) ablehnen.

Je früher man sich absichert, desto besser. Solange Sie jung und gesund sind, steigen Sie zu idealen günstigen Bedingungen ein. Im Laufe des Berufslebens können Sie die Absicherungshöhen dann dem Einkommen anpassen.